Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstrecker haben grundsätzlich die Aufgabe, die letztwilligen Verfügungen eines Erblasser zur Ausführung zu bringen. Mandanten bestimmen ihren Testamentsvollstrecker zu Lebzeiten im Testament oder Erbvertrag. Da sie dabei oftmals ohnehin Rat in steuerlichen Fragen benötigen, bietet sich der Einsatz des Steuerberaters als Testamentsvollstreckers an.
Sinnvoll ist er vor allem dann, wenn umfangreiche Vermögen oder Unternehmen beziehungsweise Unternehmensanteile weitergegeben und verteilt werden sollen. Der Steuerberater nimmt dann die Aufgabe wahr, dies gemäß Testament in die Wege zu leiten. Neben der organisatorischen Tätigkeit spielt auch eine psychologische Komponente eine Rolle: Streitereien ums Erbe zählen zu den wesentlichen Konflikten innerhalb von Familien und sind überaus weit verbreitet. Dem Steuerberater obliegt es, als neutrale Person den Prozess mit der notwendigen Sachlichkeit zu steuern.